ID: LBWD-66413-11 (Leibnitz.66413.5); Bezirk: Leibnitz; Gemeinde: Wildon (ehem. Gem. Weitendorf); KG: Kainach bei Wildon; Gst. Nr.: 374/2; 374/4; 374/8; 374/9; 374/11; 374/12; 374/13; 374/14; 394/2; 394/3; 394/4; 399/4; Flur: Herrschaftsäcker; BDA-ObjektID: 93786, Bescheid; Zustand/Status: planiert, zerstört.



Zeitstellung: unbestimmt; vermutlich hallstattzeitlich
Befund: Hügelgrab

 

Forschungsgeschichte
2005: Recherche durch den Kulturpark Hengist (Luftbildaufnahme).
2006 Juli 04: Unterschutzstellung (Parz. 374/4: diese wurde in der Zwischenzeit mehrmals geteilt).
2009: Errichtung des Kreisverkehrs an der Kreuzung L601/Schröttenstraße und L603/Weitendorferstraße.
2011/2012: Bauarbeiten auf den Parzellen 374/8, 374/14 [Baubeobachtung durch den Kulturpark Hengist im Auftrag des Bundesdenkmalamtes].
2014: Fundstellenerhebung im Rahmen des Projektes InterArch-Steiermark, KPH.

 

Lage/Beschreibung
Das Hügelgrab unbestimmter Zeitstellung liegt unmittelbar nördlich des Kreisverkehrs der Kreuzung L601/Schröttenstraße und L603/Weitendorferstraße (Parzelle 374/12), vorerst noch auf einer Brachlandfläche, die, allem Anschein nach, zur Bebauung vorgesehen ist.

Unmittelbar nördlich des Kreisverkehrs (L601/L603) ist am Luftbild eine große kreisrunde Verdunkelung (Dm. ca. 30 m) zu erkennen, die als Entnahmegraben eines Grabhügels zu deuten ist, dessen Aufschüttung durch die Beackerung eingeebnet wurde. Als im Jahre 2009 der Kreisverkehr errichtet wurde war der südliche Bereich (Parz. 374/9, 374/12) um den Kreisgraben akut gefährdet. Die Baubeobachtung erbrachte aber keinen Befund.
Im Vorfeld der Errichtung einer Asphaltmischanlage der Firma Kostmann wurde am Nachmittag des 24.01.2012 Christoph Gutjahr (Kulturpark Hengist) über den Humusabzug auf den Parzellen 374/8 und 374/14 informiert. Am Vormittag des darauffolgenden Tages fand eine Begehung des Geländes statt bei der sich die Situation wie folgt darstellte. Der sogenannte „Humus" wurde auf der gesamten Baufläche zwischen 0,70 und 2,00 m (!) abgehoben. Mit den Arbeiten wurde bereits am 18.01.2012 begonnen, wie von einem Baggerfahrer zu erfahren war. Der Schichtabfolge, die im Profil bzw. an der Baugrubengrenze zu beobachten war, ist Humus/Pflugzone, darauffolgend eine unterschiedlich dicke Schicht, ähnlich jener die bereits bei den Grabungen im Gräberfeld Kainach festzustellen war und in der z. T. die Gräber eingetieft waren, anschließend der sterile Schotter oder Sand. Zu keinem Zeitpunkt, weder bei der Anlage der Straße (Parz. 394/3) im Herbst 2011, den diversen Sondierungen und Leitungsgrabungen noch bei den Erdarbeiten zum Zweiten südlicheren Gebäude (Begehung am 22.02.2012), wurde der Kulturpark über den Beginn der Bodeneingriffe rechtzeitig informiert. Eine Untersuchung des Aushubmaterials das zum größten Teil bereits entfernt wurde erbrachte, bis auf wenige neuzeitliche Scherben und etwas ortsfremdes Gestein, keine Ergebnisse. Das Fehlen von Keramikfragmenten schließt aber nicht aus, dass in diesem Bereich nicht auch ungestörte Gräber gewesen sein könnten. Es ist ein Leichtes kleine Artefakte in großen Baggerschaufeln verschwinden zu lassen. Wir werden es nicht mehr erfahren.


Bibliographie
BDA 2006: Bescheid des Bundesdenkmalamtes, Wien, vom 04.07.2006 (GZ: 46.134/5/2006). Unterschutzstellung (Parz. 365/3; 374/4; 363/1).
UMJ-ARCH, Ortsakt BH Leibnitz V–Wolfsberg, Nr. 50, Weitendorf-Kainach.

 

Seite geändert am 31.03.2020