ID: LBWI-66429-39 (Leibnitz.66429.30); Bezirk: Leibnitz; Gemeinde: Wildon; KG: Unterhaus; Gst. Nr.: 24/3; 24/5= Mandl; Flur: Am Schloßberg; Fundverbleib: KPH; Zustand/Status: verbaut, Aktenvermerk.


Zeitstellung: Urnenfelderzeit, Hallstattzeit
Befund: Planierschichten

 


Forschungsgeschichte
2014 Mai 05.–07.: Baubeobachtung und Befundaufnahme durch Martina Trausner und Manuela Arneitz, Kulturpark Hengist.
2014 September 19.: Sondage durch den Geologen Hartmut Hiden.
2014: Fundstellenerhebung im Rahmen des Projektes InterArch-Steiermark, KPH.


Lage/Beschreibung
Das Grundstück Mandl liegt an der Südwestseite des Wildoner Schlossberges, am nordwestlichen Ende des Sattels der den Buchkogel vom Schlossberg trennt. Im Zuge der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses erfolgte eine archäologisch begleitete Baubeobachtung. Im relativ ebenen Einfahrtsbereich zur Straße „Am Schloßberg" wurde lediglich der Humus abgenommen. Hier konnten keine Befunde beobachtet werden. Hernach wurde das bestehende Gebäude abgerissen, in dessen Umfeld einige Spolien geborgen wurden die vermutlich von der Burganlage am Schlossberg stammen. In weiterer Folge wurde die ungefähr 2 m tiefe Baugrube in den mäßig steilen Westhang eingetieft. Bei den abgetragenen Schichten handelt es sich ausschließlich um Planierschichten. Das Fundmaterial bestand hauptsächlich aus Keramikfragmenten, weiters verziegeltem Lehm, etwas Holzkohle, relativ vielen Tierknochen und Stein- und Knochengeräten. Aus dem Schlämmgut stammen eine Bernsteinperle, eine Glasperle und wenige kleine Bronzefragmente. Der Scherben stammen vorwiegend aus der Urnenfelder- bzw. Hallstattzeit. Wegen eines geologischen Gutachtens legte Hartmut Hiden am 19.09.2014 auf der Nachbarparzelle 24/3 zwei Sondageschnitte an. Auch auf dieser Parzelle konnten massive Planierschichten bobachtet werden. Aufgrund des Schichtinhalts zu schließen, wurden sowohl prähistorische Siedlungsschichten als auch prähistorische Gräber anplaniert. Ob dies bereits im Mittelalter geschah oder erst im 20. Jh., als die anderen Grundstücke bebaut bzw. die Straße errichtet wurde, war nicht festzustellen. Ein ausführlicher Bericht ist in Bearbeitung.

 

Seite geändert am 31.03.2020