ID: LBWD-66413-10 (Leibnitz.66413.4); Bezirk: Leibnitz; Gemeinde: Weitendorf; KG: Kainach bei Wildon; Gst. Nr.: 363/1; Flur: Herrschaftsäcker; Fundverbleib: KPH Depot; BDA-ObjektID: 93786, Bescheid; Zustand/Status: planiert.

Zeitstellung: unbestimmt; vermutlich hallstattzeitlich.
Befund: Hügelgrab; Gräberfeld.

Forschungsgeschichte:

2004 September 13–November 03: archäologische Grabung durch den Verein Kulturpark Hengist, Mag. Martina Roscher.
2005: Recherche durch den Verein Kulturpark Hengist (Luftbildaufnahme).
2006 Juli 04: Unterschutzstellung.
2014: Fundstellenerhebung im Rahmen des Projektes InterArch-Steiermark, KPH.


Lage/Beschreibung:

Das verschliffene Hügelgrab befindet sich auf einer Schotterterrasse bzw. auf der Schwemmlandfläche am Zusammenfluss der Kainach und der Mur, am südlichen Ende des Grazer Feldes. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt direkt nördlich der L601/Schröttenstraße und ungefähr 300 m südlich des sogenannten Galgenkogels, zwischen dem Wappenweg und dem heutigen Friedhof. Die Parzelle 363/1 wurde 2006 unter Denkmalschutz gestellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind auf den anschließenden Parzellen (304/1, 306, 308/1, 359, 360, 361) bis hin zur Gemeindegrenze/Siedlung im Osten weitere (Flach-)Gräber zu vermuten. Über die zeitliche Einordnung der Gräber kann vorerst keine Aussage getroffen werden. Mit aller Wahrscheinlichkeit sind die Gräber Teil des von 2004–2007 ergraben Gräberfeldes Kainach im Westen und somit spätbronze-/früheisenzeitlich.


LBWD-66413-10/1=66413.2004.2:

Im Zuge der archäologischen Grabung „Gräberfeld Kainach", westlich des Wappenweges, durch den Verein Kulturpark Hengist wurde auf der Parzelle 363/1 ein Grabrest untersucht, der beim Pflügen im Herbst 2004 zum Vorschein trat. Das Grab enthielt zwei zur Gänze erhaltene Einzugsschalen und Reste zweier weiterer Gefäße. Auf einem Luftbild zeigt sich neben Altarmen der Mur oder der Kainach im Süden des Grundstücks 363/1 eine große (Dm. ca. 30 m) kreisrunde Verdunkelung, die als Entnahmegraben eines stattlicher Grabhügels zu deuten ist, dessen Aufschüttung durch die Beackerung eingeebnet wurde. Weiters ist nicht auszuschließen, dass der Graben, der auf der Parzelle 550 bei der Grabung des Kulturparks entdeckt wurde, auf dieser Parzelle eine Fortsetzung findet.


Bibliographie:

BDA 2006: Bescheid des Bundesdenkmalamtes, Wien, vom 04.07.2006 (GZ: 46.134/5/2006). Unterschutzstellung (Parz. 365/3; 374/4; 363/1).
FÖ 2005: KG Kainach bei Wildon, OG Weitendorf, VB Leibnitz, Leitung: Martina Roscher, FÖ 43, 2004, Wien 2005, 56–57.
UMJ-ARCH, Ortsakt BH Leibnitz V–Wolfsberg, Nr. 50, Weitendorf-Kainach.